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1. Aufträge


Ordnungsgemäss erteilte Bestellungen sind verbindlich und können nicht annulliert werden. Wird bestellte Ware trotzdem nicht abgenommen, verpflichtet sich der Käufer einen Schadenersatz in der Höhe von 30% des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
 

2. Zahlungsbedingungen


Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Lieferung innert 10 Tagen nach Rechnungseingang rein netto zu bezahlen. Nach Verfall der Rechnungen wird ein Verzugszins von 8% p.a. berechnet. Abzüge jeder Art werden nicht anerkannt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Alpinofen nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht zulässig, ebenso wenig die Verrechnung mit solchen. Zahlungen dürfen nur an uns direkt geleistet werden. Vertreter, Monteure & Chauffeure sind ohne besondere schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Reklamationen sind spätestens innert 8 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich anzubringen.
 

3. Eigentumsvorbehalt


Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt von Alpinofen bis zur Erfüllung sämtlicher ihr, gegenüber dem Besteller zustehenden Ansprüche. Der Lieferant behält sich vor den Eigentumsvorbehalt jederzeit beim zuständigen Eigentumsregisteramt eintragen zu lassen. Dem Wiederverkäufer ist eine Veräusserung nur im normalen Geschäftsablauf unter der Bedingung gestattet, dass er von seinen Kunden Bezahlung erhält und der Wiederverkäufer allen Verpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten ordnungsgemäss nachkommt.
 

4. Lieferfristen


Wir sind bestrebt, die von uns genannten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unseren Lieferanten betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Krieg, Naturereignisse, Unfälle, Streiks), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben bereffend Spezifikationen seinerseits erfüllt.
 

5. Porto und Verpackung


Grundsätzlich liefern wir ab unserem Lager. Lieferungen erfolgen gegen Transportkostenbelastung. Die Verteilung der Geräte auf Etagen und Wohnungen ist Sache des Käufers. Bei Expresssendungen wird der jeweils gültige Zuschlag erhoben.
 

6. Haftung


Verletzt Alpinofen fahrlässig oder vorsätzlich vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen oder tritt ein Gewährleistungsfall ein und entsteht dadurch dem Kunden ein Personen – oder Sachschaden, so haftet Alpinofen im Rahmen und Umfang ihrer Haftpflichtversicherung. Jede weitere Haftung von Alpinofen insbesondere für Vermögensschäden – unabhängig davon, ob sie auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind – im Bereiche des Kunden oder bei Dritten wird ausdrücklich wegbedungen. Im Falle des Lieferverzuges oder des Lieferausfalls kann der Kunde – sofern eine an Alpinofen gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist – vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden wird nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung ersetzt.
 

7. Garantie


1 Jahr ab Rechnungsdatum oder nach speziellen Angaben des Vorlieferanten von Alpinofen. Die Rechnung gilt als Garantiebeleg. Sämtliche Waren werden in kontrolliertem Zustand ausgeliefert. Wir übernehmen dafür eine Garantie in der Weise, dass wir infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schadhaft gewordene Teile kostenlos ausbessern oder ersetzen. Für Abnützungen oder Beschädigungen die durch nicht fachgemässe Installationen oder vorschriftswidrige Behandlung entstehen, kann die Garantie nicht beansprucht werden. Ansprüche für Folgeschäden lehnen wir ebenfalls ab.
 

8. Spedition


Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn Lieferung franko Station vereinbart ist. Transportschäden sind vor Übernahme der Ware feststellen zu lassen. Das Schadenprotokoll ist der Lieferfirma unverzüglich zuzustellen. Bei Unterlassung haftet der Empfänger für Schäden und Kosten selbst.
 

9. Erfüllungsort


(Adresse Bestellformular ist massgebend) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bern, Illnau oder Villeneuve– Gerichtsstand ist Bern, Illnau oder Villeneuve. Anwendbar ist ausschliesslich das schweizerische Recht.

a) Abholung Die Abholung erfolgt durch den Kunden ab Lager Bern oder Illnau. Der Ofen wird durch Alpinofen transportfähig verpackt und mit Hilfe des Kunden in das Transportfahrzeug verladen. Das Verladen und der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden.

b) Lieferung (Bordsteinkante) Die Lieferung der Alpinofen-Produkte erfolgt durch einen Spediteur. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich bis vor die Haustüre des Wohngebäudes oder bis zum Garagentor gemäss der Lieferadresse des Kunden sofern dies mit dem Camion zu erreichen ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Etagenlieferung, d.h. der Ofen kann keine Stufe hoch oder herunter transportiert werden. Für die Anlieferung wird ein gegenseitig verbindlicher Liefertermin vereinbart.

c) Powerpack Der Powerpack-Preis beinhaltet die Lieferung des Ofens an die gewünschte Lieferadresse, das Stellen des Ofens an den gewünschten Standort, die Rauchrohre, das Anpassen der Rauchrohre an den bauseits vorbereiteten Kaminanschluss Ø 15 cm (Montage) sowie die Mehrwertsteuer. Nicht in den Pauschalpreisen enthalten und separat verrechnet werden allfällig notwendige Bodenplatten, Etagierungen, Reduktionsstücke, Spezialanschlussstücke und Sonderanfertigungen aller Art.

d) Super-Powerpack Der Super-Powerpack-Preis beinhaltet die Lieferung des isolierten Kamins in Edelstahl oder Edelstahl verkupfert inkl. Befestigungen sowie die Lieferung des Ofens an die gewünschte Adresse, die Montage des Kamins, das Stellen des Ofens, das Anpassen der Rauchrohre an den Kaminanschluss sowie die Mehrwertsteuer. Nicht in den Preisen enthalten und separat verrechnet werden allfällig notwendige Bodenplatten, Etagierungen, Reduktionsstücke, Spezialanschlussstücke und Sonderanfertigungen aller Art.